In jedem Quartal des Vereinsjahres findet ein Business Lunch statt. Für den Business Lunch sind je zwei Freitage und zwei Samstage zu berücksichtigen.
Der Vorstand bzw. die Zeremonienmeister schlagen den Mitgliedern auf der Internetseite www.doodle.ch jeweils drei Termine für den nächsten Lunch vor.
Der Eintrag mit den Terminvorschlägen hat spätestens einen Monat nach dem letzten Lunch zu erfolgen. Die Mitglieder tragen auf dieser Internetseite bis zu einem vorbestimmten Ende der Abstimmung ihre(n) gewünschte(n) Termin(e) ein.
Der nächste Lunch findet immer an dem Datum statt, an dem die meisten Mitglieder teilnehmen können.
- Zur Förderung der Kameradschaft organisiert ein Vorstandsmitglied an jedem ersten Freitag des Monats einen Mittagsstammtisch. Die teilnehmenden Mitglieder melden sich beim Organisator bis spätestens am vorangehenden Dienstag an und erfahren gleichzeitig, in welchem Lokal der Stammtisch stattfindet. Dieses Mittagessen ist freiwillig und gilt nicht als Vereinsaktivität. Zum Stammtisch sind auch Passivmitglieder willkommen.
Der MBLC kann mindestens ein öffentliches Fest pro Jahr organisieren (z.B. Beach-Party oder Silvester-Party). Ziel dieses Fests ist die Äufnung der Vereinsfinanzen.
Das OK des jeweiligen Fests ist verpflichtet, seine Vorstellungen vom Ablauf des Fests und das Budget von den übrigen Mitgliedern genehmigen zu lassen.
Für jeden Anlass wird die Bekleidung durch den Vorstand festgesetzt. Grundsätzlich gilt für jeden Business Lunch sowie die GV folgende Kleidung:
- Für den Vorstand: Uniweisses Hemd
- Für die Mitglieder: Uniweisses Hemd
- Für Aspiranten: Schwarzes Hemd mit weisser Krawatte
Die Bekleidung gilt für den ganzen organisierten Teil eines Anlasses. Eine Tenuerleichterung kann nur durch ein Mitglied des Vorstands angeordnet werden. Verstösse gegen die Bekleidungsvorschrift werden mit Fr. 100.– gebüsst.
Jeder Business Lunch und jede Vereinsaktivität gelten grundsätzlich als obligatorisch. Verhinderte Mitglieder haben sich vor Ablauf der Abmeldefrist bei einem Zeremonienmeister zu entschuldigen.
Eine Abmeldung ohne zwingenden Grund nach dem von den Zeremonienmeistern bestimmten Datum zieht eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– nach sich. Ob ein zwingender Grund vorliegt, entscheidet eine Abstimmung unter den teilnehmenden Mitgliedern.
Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit Fr. 100.– gebüsst.
- An einem Business Lunch muss von jedem Aspiranten vor und nach jedem Essen ein zweifacher Williams zur Brust genommen werden.